Für Mitarbeiter im Kontrollbereich für Strahlenschutz sind im Besonderen ermächtigte Ärzte für die Überwachung des Gesundheitszustandes dieser Mitarbeiter zu beauftragen.
Der Kontrollbereich kann schon durch die Röntgenanlage beim Zahnarzt begründet sein, weitere radiologische Großgeräte wie CT oder Beschleunigeranlagen zur Bestrahlung sind hier ebenso eingeschlossen, wie nuklearmedizinische Praxen. Materialprüfungen in der Industrie wie auch Sicherheitsüberprüfungen am Flughafen werden mit Röntgenstrahlen durchgeführt und schließen hierbei meist einen Kontrollbereich ein. Die größten (und für den Laien am naheliegensten) Bereiche sind kerntechnischen Anlagen (Atomkraftwerke) und Labore.
Als im Strahlenschutz ermächtigter Arzt stehe ich Ihnen für die Betreuung Ihrer Mitarbeiter im Rahmen der Untersuchung, wie auch in enger Kooperation mit Ihrem Strahlenschutzverantwortlichen auch beratend zur Seite.